Ablauf  & Honorar 

Ablauf

 

In meiner Praxis ermögliche ich Ihnen den kurzfristigen Start in eine Therapie/Beratung. 

 

Zu Beginn jeder Therapie/Beratung steht ein ausführliches Erstgespräch. In diesem Termin lernen wir uns persönlich kennen und Sie haben in einem geschützten Rahmen die Möglichkeit, Ihre Anliegen und Ziele zu schildern. Ich werde Ihnen auch meine Arbeitsweise näher vorstellen und gemeinsam mit Ihnen klären, ob und wie ich Sie unterstützen kann. Das Erstgespräch dauert in der Regel etwa 60 Minuten.

 

Nach dem Erstgespräch werden wir gemeinsam einen individuellen Therapieplan bzw. Beratungsplan erstellen, der auf Ihre Bedürfnisse und Ziele abgestimmt ist. Hierbei berücksichtige ich Ihre Wünsche und Vorstellungen. Jede Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Die Abstände zwischen den Sitzungen richten sich nach Ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten.   

 

 

Ihre Vorteile:

  • Keine Wartezeit auf einen Ersttermin.
  • Bei akuten Krisen sind auch kurzfristige Termine möglich.
  • Keine Wartezeit vor dem vereinbarten Termin.

 

Honorar 

Mein Honorar orientiert sich an dem "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker" (GebüH). Die Leistungen der Heilpraktiker für Psychotherapie sind von der Umsatzsteuer befreit.

 

Sitzungen haben eine Dauer von 50 Minuten.

Das Honorar für eine Sitzung beträgt 110 €.

 

 

Informationen zur Bezahlung und Abrechnungsverfahren:

 

Selbstzahler

Sie übernehmen die Kosten selbst.

 

 

Private Krankenkassen

In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen die Behandlungskosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz. Bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse zur Abklärung der Kostenübernahme. 

 

 

Gesetzliche Krankenkassen

Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Behandlungskosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz in der Regel nicht übernommen.

 

 

Zusatzversicherung

Haben Sie eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abgeschlossen? Informieren Sie sich bitte, welche Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden.

 

 

Ihre Vorteile als Selbstzahler:

  • Weder Ihre Krankenkasse noch irgendeine andere Institution erfährt von Ihrem Anliegen. Dies ist von Bedeutung, z.B. bei bevorstehender Verbeamtung oder bei Abschluss einer Berufsunfähigkeits- Kranken- oder Lebensversicherung.
  • Als Selbstzahler können Sie die Therapiekosten steuerlich geltend machen. Das Finanzgericht Münster hat im Jahr 2005 entschieden, dass Kosten für psychotherapeutische Behandlungen als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen sind (AZ: 3 K 2845/02E).
  • Es sind keine Anträge und Genehmigungen von Krankenkassen oder Versicherungen abzuwarten - wir können sofort mit der Therapie/Beratung beginnen.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.